Sehr geehrte Eltern,
hier einige Auszüge aus der aktuellen Schulmail:
"...mit der heutigen SchulMail möchte ich Sie gerne über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 informieren und dabei zunächst ganz kurz auf das aktuelle Infektionsgeschehen eingehen.
Einerseits sind wir derzeit erleichtert über eine gewisse Entschleunigung des Infektionsgeschehens. Zumindest signalisieren die täglichen Zahlen der Neuinfizierten und auch die Inzidenzwerte insbesondere für Nordrhein-Westfalen eine hoffnungsvolle Entwicklung. Andererseits gibt es Virus-Mutationen, von denen wir noch nicht genau wissen, wie schnell sie sich verbreiten und wie gefährlich sie tatsächlich sind. Die Erkenntnisse aus Großbritannien, Irland und auch aus außereuropäischen Ländern sind jedenfalls beunruhigend und mahnen zur Vorsicht.
Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6
Alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.
Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (5 bis 10)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen, die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden.
Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden."
Nach Rücksprache mit den Klassenleitungen werden wir evtl. einigen Schülerinnen und Schülern ein erweitertes schulisches Unterstützungsangebot in der nächsten Woche anbieten.
"Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen. Der Umfang des Angebotes richtet sich nach dem Umfang des regulären Unterrichtsbetriebes, über den Rahmen (z.B. die Mittagsverpflegung) wird vor Ort entschieden. Es gelten die Regeln der CoronaBetrVO für die Ganztagsbetreuung.
Während der genannten schulischen Unterstützungsangebote findet kein zusätzlicher Präsenzunterricht statt. Vielmehr dienen die Angebote dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht."
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kahrau
Realschule Steinhagen
Laukshof 10
33803 Steinhagen
Telefon: 05204 9977-00
Fax: 05204 997782
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