Sehr geehrte Eltern,
mit der heutigen Schulmail wurden wir informiert, dass das Testverfahren wird ab dem 28.02. wie folgt geändert wird:
Aufgrund der Regelungen in der neuen Bundestestverordnung informiert Sie das Ministerium heute über folgende, daraus abgeleitete Entscheidungen für den weiteren Schul- und Testbetrieb in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen an den weiterführenden Schulen
Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Schulministerium
Mathias Richter
Sehr geehrte Eltern,
wir, das Team der Realschule Steinhagen, würden es sehr begrüßen, wenn Ihr Kind/Ihre Kinder weiterhin freiwillig an den wöchentlichen Testungen teilnehmen. So können wir alle gemeinsam für den größtmöglichen Schutz vor einer Infektion aller am Schulleben beteiligten Personen sorgen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau
Realschule Steinhagen
Laukshof 10
33803 Steinhagen
Telefon: 05204 9977-00
Fax: 05204 997782
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