Aktuelle Informationen
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
uns hat die Schulmail erreicht. Hier die wichtigsten Auszüge:
Die Schulen sollen sich jetzt an der Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die kommenden Wochen.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der Montag, der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention auch nicht sinnvoll.
Falls Ihr Kind in der kommenden Woche nicht am Unterricht teilnehmen soll, schicken Sie bitte verbindlich eine Abmeldung per Mail an die Klassenleitung. Dies ist unbedingt notwendig, da wir einen genauen Überblick über die Anwesenheit unserer Schülerinnen und Schüler benötigen.
In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten für Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 bis 10 angesetzt worden sind, werden wir im Einzelfall prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Das Schulministerium bittet noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise.
Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Schule kommen, erhalten ab Montag Aufgaben nach ihrem Stundenplan. Als Plattform zum Abrufen der Aufgaben nutzen wir nur noch IServ. Alle Schülerinnen und Schüler haben einen Zugang erhalten. Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie bitte die Klassenleitung.
Seien Sie bitte achtsam und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kahrau


