Dem Kreis Gütersloh ist es doch noch gelungen, mit dem Land NRW eine Einigung bezüglich der Schulfrage zu finden. Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 18. April um 0 Uhr in Kraft tritt und die vorsieht, dass in den Schulen der in dieser Woche praktizierte Distanzunterricht beibehalten wird. Hintergrund: Im Kreis Gütersloh ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kreis Gütersloh in den nächsten Tagen die 7-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner über 200 steigt. Am Freitag lag diese laut RKI bei 190,4. Sie sank zwar am Samstag leicht, aber unter anderem deshalb, weil es im Meldebereich zeitlichen Verzug gab. „Wir haben unser Ziel erreicht“, so Landrat Sven-Georg Adenauer. „Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass wir die Unsicherheit für Lehrer, Schüler und Eltern eher hätten beenden können.“ Die sogenannte Bundesbremse, die voraussichtlich in der übernächsten Woche in Kraft tritt, sieht Distanzunterricht ab dieser Inzidenz vor. Inzwischen hat auch das Land NRW eine eigene Regelung erlassen, bei der aber noch nicht klar ist, ab wann sie für den Kreis Gütersloh greift. Für die Zwischenzeit wieder Schüler abwechselnd in die Schule zu schicken, verursache ein erhebliches Infektionsrisiko, Unsicherheit bei Schülern, Eltern und Lehrern und zudem unnötigen Organisationsaufwand, so Adenauer. „Mit unserer Allgemeinverfügung beseitigen wir jegliche Unsicherheit in dieser Frage.“ Ganz habe man dies in den vergangenen Tagen leider nicht verhindern können, da die Schulen Eltern und Schüler ja bereits vor dem Wochenende informieren mussten. Und zu dem Zeitpunkt mussten sie vom Wechselmodell ausgehen, nachdem die Landesregierung dieses angekündigt hatte.
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
Ausnahmen gibt es vom Distanzunterricht für die Abschlussklassen und die Notbetreuung/pädagogische Betreuung, also gelten für die die gleichen Regeln wie in der abgelaufenen Woche mit Distanzunterricht.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kahrau
Realschule Steinhagen
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