Steinhagen, 15.04.2020, 14:00 Uhr
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
uns erreichte heute eine neue Schulmail. Hier die wichtigsten Informationen:
„Aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens und mit Blick auf die unklare Datenlage zum Infektionsgeschehen als unmittelbare Folge der Ostertage hatte die Landesregierung Mitte der vergangenen Woche die Entscheidung getroffen, nach den Osterferien den Schulbetrieb zunächst ganz überwiegend im Distanzunterricht zu führen. Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.
Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen, falls die einzelnen Länder dieses regeln. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass die Dynamik des Infektionsgeschehens uns weiter zur Vorsicht zwingt. Wir kehren daher zum Wechselunterricht, wie ihn die Schulen vor den Osterferien konzipiert und praktiziert haben, zurück. Für die Fortsetzung der pädagogischen Betreuung gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 14. Februar 2021.
Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 200’er Inzidenz ein uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, allerdings flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen. Eine solche Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen.
Testpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen
Wie oben erwähnt gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich.“
Informationen für unsere Schule
Ab Montag, den 19. April 2021 kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen unserer Schule wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück.
Ein regulärer Ganztagsbetrieb findet weiterhin nicht statt, daher endet der Präsenzuntericht jeden Tag um 13:10 Uhr.
Alle Klassen wurden schon vor den Ferien durch die Klassenleitungen in zwei Gruppen geteilt, so dass es ab dem 19.04.2021 zu einem wöchentlichen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 findet für die Tage, an denen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weiterhin die Notbetreuung statt. Sie endet mit dem Unterrichtsschluss der weiteren Klassen um 13:10 Uhr.
Die Klassenleitungen werden ihre Klassen informieren, welche Gruppe der Klasse im Präsenz- bzw. im Distanzunterricht unterrichtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kahrau
Realschule Steinhagen
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