Informationen für unsere Eltern, Schülerinnen und Schüler zum Einsatz von Selbsttests

Silvia Liebich • 16. März 2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,


gestern erreichte uns die umfangreiche Schulmail zu den angekündigten Selbsttests für Schülerinnen und Schüler. Mit den wichtigsten Inhalten dieser Mail möchten wir Sie und euch über wesentliche Aspekte informieren.

Die Selbsttests sind auf dem Postweg und wir rechnen morgen mit der Zustellung.

Wir bitten Sie, liebe Eltern und euch, liebe Schülerinnen und Schüler im Interesse der Gesundheit unserer Schulgemeinschaft an den Tests teilzunehmen. Die Testungen sollen auch nach den Osterferien fortgeführt werden und gemeinsam mit dem Schutz (AHA-Regel) und den zukünftigen Impfungen den Schulbetrieb unterstützen.


In der Schulmail vom 15.3.2021 heißt es:

 

Informationen zu den Selbsttests


Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma _Roche_ an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Über den Ort und den Zeitpunkt der Testungen entscheiden die Schulen. Ein einheitlicher Tag ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.


Die Testungen finden nach Vorankündigung in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.

Das schulische Personal - insbesondere Lehrerinnen und Lehrer - beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.


Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schülerinnen und Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schülerinnen und Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.


Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden.

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.


Umgang mit einem positiven Testergebnis


Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.


Die Schulleitung informiert die Eltern (…) und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss.Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.


Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.


Umgang mit ungültigem Testergebnis


Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.


Widerspruchserklärung der Eltern


Mit den Testungen soll neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden.

Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern.

Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Mögliche Widerspruchserklärungen senden Sie bitte an: sekretariat@rssteinhagen.de


Um sicher zu stellen, dass auch Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse ihren Willen ungehindert bekunden können, finden Sie das Formular in verschiedenen Sprachen im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen.

Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).


Über das weitere Vorgehen werden wir Sie über diese Homepage umgehend informieren.


Mit freundlichen Grüßen


Frank Kahrau

von Frank Kahrau 29. April 2025
Sehr geehrte Eltern, unser 2. Schülerinnen - Schüler – Eltern – Sprechtag findet am Mittwoch, dem 7.05.2025 in der Zeit von 11:00 – 18:00 Uhr statt. Wie bereits zu Beginn des Schuljahres in der Jahresterminübersicht angekündigt, entfällt an diesem Tag der Unterricht in der Schule. Ihre Kinder erhalten jedoch vorab von ihren Lehrkräften Aufgaben, die zu Hause bearbeitet werden müssen. Zur Durchführung des Elternsprechtages möchte ich folgende Hinweise geben: Wir freuen uns, Sie und Ihre Kinder persönlich zum Schüler-Eltern-Sprechtag einladen zu können. Ab sofort kann Ihre Tochter/Ihr Sohn die Lehrkraft jeweils am Ende der Unterrichtsstunde ansprechen, um mit dieser einen Termin zu vereinbaren. Die Lehrkräfte werden diese Verabredungen in ihre Listen eintragen. Das Formular, in dem Ihre Tochter/Ihr Sohn die Sprechtermine mit den Lehrkräften für Sie als Eltern eintragen kann, wird von den Klassenleitungen ausgeteilt. Bitte geben Sie für Ihren Termin mindestens ein Zeitfenster von zwei Stunden an, dennoch sind Zeitverschiebungen möglich. Bitte beachten Sie, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit nicht während des gesamten Besprechungszeitraumes zur Verfügung stehen. Zusatzangebot für die Klassen 9 und 10 Am Elternsprechtag haben Sie und Ihre Kinder bei Fragen zur Berufswahl auch die Möglichkeit, Frau Vera Müncher (Arbeitsfeld Übergangscoaching) zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin per Mail ( uebergangscoaching@rssteinhagen.de ) oder per Telefon (05204/997761). Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau
von Silvia Liebich 29. April 2025
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 , beim Wechsel in die Klasse 7 besteht die Wahlmöglichkeit, Französisch als zweite Fremdsprache als viertes Hauptfach weiterzuführen oder sie durch ein anderes Wahlpflichtfach zu ersetzen. Im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 kann die Schule neben Französisch Schwerpunkte in Naturwissenschaften, Technik, Sozialwissenschaften und Musik/Kunst mit jeweils einem Schwerpunktfach anbieten. Unsere Schule bietet für das Schuljahr 2025/26 folgende Schwerpunkte an: Biologie, Französisch, Informatik, Kunst und Technik Die Schülerinnen und Schüler, die in den Hauptschulbildungsgang wechseln, werden im Fach Arbeitslehre (Hauswirtschaft, Technik, Wirtschaft) unterrichtet. Dieses Fach ist für die Schülerinnen und Schüler unseres Realschulbildungsganges aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht wählbar. Im gewählten Wahlpflichtfach werden im Realschulbildungsgang schriftliche Arbeiten zur Leistungsfeststellung geschrieben, die versetzungswirksam sind und zur Fächergruppe 1 (=Hauptfächer) gehören. Diese werden dann mit 3 bzw. 4 Wochenstunden unterrichtet und im gesamten Schuljahr werden 6 Klassenarbeiten geschrieben. Der Unterricht findet im Kursverband statt, das heißt, dass Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst werden. Wir beabsichtigen, fünf Wahlpflichtkurse einzurichten. Über die endgültige Einrichtung der Kurse entscheidet das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler und unsere Personalsituation. Damit Sie sich ein umfassendes Bild über die angebotenen Schwerpunktfächer machen können, laden wir Sie mit Ihrem Kind zu einem Informationsabend in die Schule ein. Hier werden Ihnen die Fachlehrer/innen Auskünfte über Inhalte, Methoden und Zukunftsperspektiven des jeweiligen Schwerpunktfaches geben. Termin der Informationsveranstaltung: MONTAG, 12.05.2025 von 19:00 – ca. 20:00 Uhr in der Alten Mensa Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Teilnahme! Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule S. Liebich Konrektorin
von Fatos Gökdemir 28. April 2025
Liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Betriebe, am 2. Mai 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr laden wir Sie herzlich zur Praktikumsmesse der Realschule Steinhagen ein. Die Messe findet im Foyer unserer Schule statt. Unsere Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen präsentieren ihre Erfahrungen aus dem dreiwöchigen Betriebspraktikum. An ihren Ständen stellen sie verschiedene Berufe sowie die Unternehmen oder Institutionen vor, in denen sie hospitiert haben. Wir freuen uns auf den Austausch zwischen Schülern, Eltern und Betrieben und darauf, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erkunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu gewinnen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Das StuBo-Team der Realschule Steinhagen
von Frank Kahrau 3. April 2025
Informationen zu den Zentralen Prüfungen Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der Klassen 10, in diesem Jahr finden die Zentralen Prüfungen für die 10. Klassen an folgenden Tagen statt. Deutsch: Dienstag, 27. Mai 2025 Englisch: Dienstag, 3. Juni 2025 Mathematik: Donnerstag, 5. Juni 2025 Am 2.4.2025 haben wir die Schülerinnen und Schüler in einer Jahrgangsveranstaltung über die Abläufe und die Organisation der Zentralen Prüfung 2025 informiert. Wir möchten euch, liebe Schülerinnen und Schüler und Ihnen, liebe Eltern zur Transparenz auf diesem Wege einige allgemeine Informationen geben: Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Um einen pünktlichen und ruhigen Start zu gewähr-leisten, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler bis spätestens 8:40 Uhr in den Prüfungsräumen einfinden. Die Auskunft über die Prüfungsräume erteilt die Klassenleitung. Im Anschluss an die Prüfungen findet Unterricht nach Plan statt. Sollte Ihr Kind am Tag der Zentralen Prüfungen krankheitsbedingt fehlen (dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden), benachrichtigen Sie morgens bitte bis 8:00 Uhr das Sekretariat. Alle organisatorischen Informationen zum Nachschreibtermin erteilt die jeweilige Klassenleitung. Die Dauer der Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA Realschule) beträgt: Deutsch: 170 Minuten Englisch: 140 Minuten Mathematik: 130 Minuten Die Dauer der Prüfungen für den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA, vormals HSA 10) beträgt: Deutsch: 145 Minuten Englisch: 100 Minuten Mathematik: 100 Minuten Für alle Fächer sind zwei Prüfungsteile vorgesehen: Im ersten, kürzeren Teil werden im Fach Deutsch und Mathematik Basiskompetenzen sowie im Fach Englisch das Hörverstehen überprüft. Im zweiten, umfangreicheren Teil werden Aufgaben gestellt, die Kompetenzen aus dem Doppeljahrgang 9/10 voraussetzen. Es können aber auch Kompetenzen erforderlich sein, die den Kernlehrplänen früherer Jahrgangsstufen zugeordnet sind. Die Aufgabenarten und Anforderungen orientieren sich an den Kernlehrplänen. Erlaubte Hilfsmittel bei den Prüfungen: Deutsch: Wörterbücher der deutschen Rechtschreibung (werden von der Schule zur Einsicht im Prüfungsraum zur Verfügung gestellt) Englisch: keine Hilfsmittel zulässig Mathematik: 1. Prüfungsteil: Zirkel und Geodreieck (NEU!) 2. Prüfungsteil: Zirkel, Geodreieck, eine von der Schule bereitgestellte Formelsammlung, Taschenrechner Alle Hilfsmittel dürfen keine Kommentierungen, Zusätze oder handschriftliche Notizen enthalten. Die Benutzung oder das Mitführen von Handys, Smartphones, Smart Watches, Laptops, Tablets, MP3-Playern und ähnlichen elektronischen Kommunikationsmitteln oder Geräten zur Speicherung von Daten im Prüfungsraum ist (auch im ausgeschalteten Zustand) nicht gestattet und muss als Täuschungsversuch gewertet werden. Bewertung Die Prüfungsarbeiten werden gemeinsam von der Fachlehrkraft und einer Fachkollegin/einem Fachkollegen (Zweitkorrektur) bewertet. Die Vornote beruht auf den Leistungen seit Beginn des Schuljahres (Jahresnote). Die Vornoten und Prüfungsnoten werden den Schülerinnen und Schülern am Montag, dem 23.06.2025 bekannt gegeben. Die Abschlussnote ergibt sich anteilig je zur Hälfte aus der Vornote und der Prüfungsnote der Zentralen Prüfung. Beim Abweichen der Prüfungsnote von der Vornote gelten folgende Bestimmungen gem. APO-SI §34 sowie §32 Abs. 3: • Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um eine Note voneinander ab, bestimmen die Fachlehrer/Innen und Zweitkorrektoren/Innen die Abschlussnote. Die Fachlehrkraft setzt die Zeugnisnote fest. Diese wird nicht rechnerisch ermittelt, sondern kann die bessere oder die schlechtere Note sein. • Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um zwei Noten voneinander ab, findet auf Wunsch eine mündliche Prüfung statt. Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um drei Noten voneinander ab, findet eine verpflichtende mündliche Prüfung statt. In diesen Fällen wird Ihr Kind bei der o.a. Bekanntgabe der Noten durch die Klassenleitung beraten. Die Klassenleitungen haben die Zugangsdaten zu den Zentralen Prüfungsarbeiten der Vorjahre an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Weitere aktuelle Informationen für Schülerinnen, Schüler und Eltern erhalten Sie unter: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/ Mit freundlichen Grüßen aus der Schule Ihre Schulleitung
von Frank Kahrau 2. April 2025
Herzlichen Glückwunsch an Arminia Bielefeld! Als stolze Partnerschule des DSC Arminia Bielefeld freuen wir uns sehr über den Einzug ins DFB-Pokal-Finale in Berlin. Euer Erfolg ist eine wunderbare Bestätigung für harte Arbeit, Teamgeist und Leidenschaft. Wir wünschen euch weiterhin viel Erfolg und drücken die Daumen für das große Pokalendspeil in Berlin! Sportlichen Grüße sendet die Realschule Steinhagen
von Frank Kahrau 2. April 2025
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die Bezirksregierung hat die Gemeinde Steinhagen informiert, dass der Antrag der Gemeinde auf eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit vorerst abgelehnt worden ist. Dennoch hat die Bezirksregierung für das Schuljahr 2025/26 eine Mehrklasse genehmigt. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere neuen Schülerinnen, Schüler und deren Familien. Denn das bedeutet, dass wir alle 118 angemeldeten Kinder aufnehmen können. Die Aufnahmebestätigungen werden wir zeitnah an alle Familien per Post verschicken. Save the Date – zwei wichtige Termine für Sie: 1. Dienstag, 27.05. von 14:00 – 17:00 Uhr: Das Fotoshooting für den neuen Schülerausweis in der Alten Mensa der Realschule 2. Donnerstag, 12.06. ab 17:00 Uhr: Der „Kennenlernnachmittag“ – unsere Einschulungsfeier für unsere neuen 5ten Klassen in der Aula der Realschule Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau
von Fatos Gökdemir 1. April 2025
Vom 16.3. bis zum 24.3.2025 reisten 13 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrkräfte der Realschule Steinhagen nach Brindisi, Italien, um ihre Partnerschule im Rahmen des Erasmus+ Programms zu besuchen. Ziel des Austauschs war es, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und gemeinsam an dem wichtigen Thema Nachhaltigkeit zu arbeiten. Im Mittelpunkt des Projekts stand die Problematik des Plastikmülls in unseren Ozeanen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten wertvolle Einblicke in die Arbeit von Meeresschützern und begleiteten die italienische Küstenwache bei ihren Einsätzen. Dabei lernten sie hautnah, wie wichtig der Schutz der Meere und Küsten ist und welche Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergriffen werden. Neben spannenden Exkursionen und Workshops kam auch der kulturelle Austausch nicht zu kurz. Die Gruppe erkundete die Region, knüpfte neue Freundschaften und konnte die italienische Lebensweise hautnah erleben. Für alle Teilnehmenden war dieser Austausch eine bereichernde Erfahrung, die nicht nur das Umweltbewusstsein stärkte, sondern auch die europäische Zusammenarbeit und den interkulturellen Dialog förderte. Wir freuen uns auf weitere Projekte mit unserer Partnerschule in Brindisi!
27. März 2025
Am 25.03.2025 besuchten wir, also die 8C und die 8d, die Moschee in Halle. Wir wurden gemeinsam mit unseren Klassen-, Religions- und Philolehrern durch verschiedene Räumlichkeiten geführt und über ihren Nutzen aufgeklärt. „Derzeit sieht es hier etwas anders aus. Aufgrund des Ramadans stehen hier überall Tische und Stühle, da abends alle zum Fastenbrechen eingeladen sind,“ erklärt Dr. Sahinöz, der ehrenamtlich Führungen in der Haller Moschee anbietet. „An anderen Monaten werden hier z. B. Geburtstage gefeiert oder gemeinsam Fußball geschaut.“ Der Höhepunkt des Besuches war wahrscheinlich für die meisten von uns der Gebetsraum. Dort lernten wir viel über die verschiedene Symbole und die Orte, von denen der Iman aus predigt. Im Gebetsraum wurde uns auch praktisch gezeigt, wie man das Gebet im Islam verrichtet. Außerdem hat einige von uns überrascht, dass der Islam, das Christentums und das Judentum viele Gemeinsamkeiten haben. Am Ende konnten wir noch Fragen stellen. Kurz vor Schluss kam der Imam auch in den Gebetsraum, da das Mittagsgebet anstand. Es war ein toller Zufall! Dieser Ausflug half uns, andere Kulturen und Religionen kennen zu lernen. Insgesamt wurde es als eine gute und wichtige Erfahrung erachtet und wir dürfen gerne wiederkommen. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns durch die Moschee zu führen, Herr Sahinöz. Verfasst von Ensar, 8c
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