Sehr geehrte Èltern,
uns hat die neue Schulmail erreicht. Hier ein Auszug der wichtigsten Regelungen:
Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen (Nachweispflicht).
Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen
An weiterführenden Schulen wird flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Ab Montag, 20. September 2021, werden die Schülerinnnen und Schüler dreimal pro Woche getestet (montags, mittwochs und freitags).
„Freitestungen" von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken.
Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test erfolgt beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren. Eine Abwicklung über die Schule ist nicht vorgesehen. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert.
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten.
Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb" im Bildungsportal verwiesen (https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten).
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kahrau
Realschule Steinhagen
Laukshof 10
33803 Steinhagen
Telefon: 05204 9977-00
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