Unsere neuen 5. Klassen: Drei- oder Vierzügig? Aktueller Stand der Dinge

Frank Kahrau • 6. Februar 2023

Sehr geehrte Eltern der Viertklässler,


anbei finden Sie zu Ihrer Information Auszüge aus der Beschlussvorlage für den Schulausschuss am Mittwoch, den 8.Februar.


Mit freundlichen Grüßen

Frank Kahrau

Schulleiter


Vorstellung der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung für die Realschule Steinhagen

und Beschlussfassung zur dauerhaften Anhebung der Zügigkeit

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Jugend, Sport und Kultur empfiehlt/der Rat der Gemeinde

Steinhagen beschließt auf der Grundlage der vorgestellten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung entsprechend den Vorgaben des § 81 (2) Schulgesetz NRW die Anhebung der Zügigkeit der Realschule Steinhagen von 3 auf 4 Parallelklassen ab Klasse 5 zum Schuljahr 2023/2024.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür nach § 81 (3) Schulgesetzt NRW erforderliche

Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

Die Verwaltung war von den politischen Gremien beauftragt, weiter nach Lösungen zu suchen, um dauerhaft ein bedarfsgerechtes Schulangebot an der Steinhagener Realschule vorhalten zu können. Die Schule arbeitet seit 2018/2019 durchgehend vierzügig, ist jedoch dreizügig genehmigt. Einer Mehrklassenbildung für das Schuljahr 2022/2023 wurde mit Bescheid der Bezirksregierung vom 28.03.2022 letztmalig zugestimmt, sodass im lfd. Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Beschulungswunsch aufgenommen werden konnten.

Auf die entsprechenden Beratungsvorlagen und -ergebnisse sowie Beschlüsse aus den Sitzungen des Ausschusses für Schulen, Jugend, Sport und Kultur vom 27.01.2022, 09.03.2022, 15.06.2022, 07.09.2022 (Bericht der Bürgermeisterin) und 26.10.2022 sowie des Rates der Gemeinde Steinhagen vom 23.02.2022 und 22.06.2022 (Anfragen und Mitteilungen) wird verwiesen.

Wie in den vergangenen Sitzungen berichtet, hat die Verwaltung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in welchem eine rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlungen dazu erfolgen sollte, ob eine Mehrklasse oder eine Erhöhung der Zügigkeit genehmigungsfähig wäre, vorausgesetzt, die entsprechenden Anmeldezahlen zum Schuljahr 2023/2024 liegen vor. Vorrang hat das Ziel, dass Steinhagener SuS nicht abgewiesen werden müssen.

 

Wie mehrfach beraten, darf eine Ablehnung nach dem Wohnort nicht erfolgen, wenn die gewählte Schulform im Wohnort nicht angeboten wird. Dies trifft auf die SuS aus Halle zu, die dort keine Realschule besuchen können. Eine grundsätzliche Bevorzugung der Steinhagener SuS bei der Aufnahmeentscheidung für das neue Schuljahr ist jedoch nicht zulässig. Um die Durchführung eines Losverfahren zu vermeiden, möchte die Gemeinde Steinhagen die Steigerung der Aufnahmekapazität entweder erneut über eine Mehrklasse (§ 81 Abs. 4 SchulG NRW) erreichen oder über eine Vierzügigkeit (§ 81 Abs. 2,3 SchulG NRW). Hinsichtlich der Bildung einer weiteren Mehrklasse kommt das Gutachten zu folgendem Ergebnis:

Insgesamt hat die Gemeinde Steinhagen in den letzten Jahren 5 Anträge auf eine Mehrklasse gestellt, zuletzt für das Schuljahr 2022/2023. Damit würde es sich bei einem erneuten Antrag für das Schuljahr 2023/2024 um das 6. Schuljahr in Folge handeln, in dem eine Mehrklasse beantragt würde.

Die Bildung einer Mehrklasse ist in Abgrenzung zur dauerhaften Mehrzügigkeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur dann vorrübergehend, wenn sie höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren erfolgt. Sie dient dazu, auf eine vorübergehende Zunahme der Schülerzahlen flexibel zu reagieren. Kommt es zu dauerhaft erhöhten Anmeldungen obliegt es dem Schulträger, der Schule und der Aufsichtsbehörde, eine dauerhafte Lösung zu finden. Im Widerrufs- und Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung hinsichtlich der Mehrklasse zum Schuljahr 2022/2023 wurde darauf hingewiesen, dass es sich um die letztmalige positive Bescheidung eines solchen Antrags handelt und dass die Genehmigung nur für das Schuljahr 2022/2023 gilt. Ein Vertrauen der Gemeinde, dass die Bezirksregierung an ihrer bisherigen Genehmigungspraxis trotz der Gesetzesänderung auch in den Folgejahren festhält, ist daher schon mangels eines Vertrauenstatbestandes nicht geschützt. Die Bezirksregierung Detmold wird nach Einschätzung des Gutachtens eine erneute Genehmigung für das kommende Schuljahr 2023/2024 mit zutreffenden Gründen ablehnen.

Die Möglichkeit der Erweiterung der Zügigkeit um eine vierte Klasse wird rechtlich wie folgt eingeschätzt:

Zunächst muss die Gemeinde Steinhagen als Schulträgerin über die Erweiterung der Zügigkeit der Realschule entsprechend §81 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW entscheiden.

Der Beschluss bildet die Grundlage für die spätere Entscheidung der Bezirksregierung, die im Genehmigungsverfahren eine eigene Prüfung aller für die Genehmigung notwendigen Aspekte vornimmt.

Er ist auf der Grundlage einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung zu begründen, welche die Grundlage für die Bedürfnisermittlung für eine entsprechende Vierzügigkeit bildet.

Die Gemeinde Steinhagen ist dieser Handlungsempfehlung gefolgt und hat eine erneute anlassbezogene Schulentwicklungsplanung speziell für die Realschule in Auftrag gegeben, welche auch die Entwicklung in den umliegenden Kommunen in den Blick nimmt.

Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW muss der Beschluss schriftlich und unter Beteiligung der Schulleitung gefasst werden. Die Schulleitung der Realschule hat sich bereits für eine Vierzügigkeit ausgesprochen. Sie hat am 07.10.2021 einen Antrag an die Gemeinde als Schulträgerin auf eine entsprechende Beschlussfassung gestellt. Die Schulkonferenz wurde dabei ordentlich beteiligt. Des Weiteren wurde schon im vorausgegangenen Verfahren die für eine Anhebung der Zügigkeit erforderliche personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung der Realschule bestätigt.

Aufgabe des Schulträgers ist es hierbei, alle für die Anhebung der Zügigkeit erheblichen Kriterien zu ermitteln und diese in Abwägung miteinander zu bringen. In die Schulentwicklungsplanung müssen das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen einfließen.

Das notwenige Schüleraufkommen für eine Vierzügigkeit muss nachgewiesen werden. Der beigefügten Schulentwicklungsplanung ist zu entnehmen, dass ein ausreichend hohes Schülerpotential für eine Vierzügigkeit prognostiziert wird.

Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr 2023/2024 liegen bei Vorlagenerstellung noch nicht vor, da die Anmeldung an der Steinhagener Realschule in den Tagen vom 07.02.-09.02.2023 erfolgt. Die Voranmeldungen von insgesamt 116 SuS , hiervon 8 Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, erfordern jedoch nach heutigem Stand erneut die Bildung von 4 Eingangsklassen, wenn allen angemeldeten Kindern ein Beschulungsangebot gemacht werden soll.

Aufgeteilt ergibt sich folgendes Bild:

75 Kinder mit Wohnort Steinhagen (einschließlich der Kinder mit Förderbedarf)

25 Kinder mit Wohnort Halle (einschließlich der Kinder mit Förderbedarf)

16 Kinder mit Wohnort Bielefeld

Nach der Rechtsprechung muss eine Gemeinde bei schulorganisatorischen Maßnahmen zunächst ihr eigenes Schülerpotential berücksichtigen. Ist der Bedarf nicht ausschließlich über eigene SuS zu decken, ist sie gehalten, mit benachbarten Schulträgern zusammenzuarbeiten bzw. sich mit benachbarten Trägern über eine Schulentwicklungsplanung abzustimmen, z.B. in Form einer Beschulungsvereinbarung.

Ist der benachbarte Schulträger lt. Gutachten zu dieser Zusammenarbeit nicht bereit und darf der planende Schulträger nur das gemeindeeigene Bedürfnis berücksichtigen, führt dies nicht nur dazu, dass bei kapazitätsüberschießenden Anmeldezahlen SuS abgelehnt werden müssen, sondern Folge kann auch sein, dass nicht allen SuS der Gemeinde ein Platz an der gemeindeeigenen Schule angeboten werden kann. So wäre hier voraussichtlich auch bei einer möglichen Ablehnung der Bielefelder SuS per Losverfahren darüber zu entscheiden, wer einen Platz an der Realschule erhält. Abweisungen sowohl auswärtiger als auch einheimischer SuS sind die Folge. Fehlt es aber an einer anderen Realschule in zumutbarer Entfernung, ist damit die Schulfreiheit der SuS beeinträchtigt, § 46 Abs. SchulG, und ebenso kann das in der Gemeinde Steinhagen tatsächlich bestehende Bedürfnis nach einer Beschulung an einer Realschule vor Ort nicht abgedeckt werden, obwohl eine Realschule vorhanden ist.

Für diese Fallkonstellation hat das Verwaltungsgericht Köln lt. Gutachten bereits im Jahr 2009 entschieden, dass ein Schulträger auch ein überörtliches Bedürfnis für die Errichtung einer Schule feststellen darf, § 78 Abs. 6 SchulG NRW (Vgl. VG Köln, Urteil vom 09.12.2009-10 K 295/-9, juris Rn.22).

Die Bedürfnisprüfung bei einer Zügigkeitserhöhung folgt hierbei den gleichen Maßgaben entsprechend § 81 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW. Damit ist der Schulträger zwar nicht verpflichtet, aber berechtigt, ein überörtliches Bedürfnis festzustellen und entsprechend zu planen.

Die Gemeinde Steinhagen muss daher im Ergebnis nachweisen, dass ein überörtliches Bedürfnis für eine Vierzügigkeit ihrer Realschule besteht, d.h. dass die Schülerströme in den nächsten 5 Jahren den Bestand eines vierten Zuges in Mindestklassengröße sichern. Hierbei darf sie entsprechend der vorgenannten Rechtsprechung, um ein Schulformangebot Realschule in zumutbarer Entfernung für SuS aus Steinhagen, Halle und ggf. weiteren Kommunen aufrecht zu erhalten, nicht nur die SuS aus der eigenen Gemeinde, sondern auch die SuS aus den Nachbarkommunen, die keine anderen Realschulangebote im zumutbaren Umkreis haben, berücksichtigen. Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung muss diesen Aspekt mit einbeziehen. Zu berücksichtigen ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, wie sich die Errichtung oder Änderung einer eigenen Schule konkret auf den Bestand anderer konkurrierender Schulen der Nachbargemeinden auswirkt. Dieses Rücksichtnahme- oder Abwägungsgebot verpflichtet den Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planung in ihren Rechten betroffen sein könnten, § 80 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW.

Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme konkret begründet, hängt lt. Rechtsgutachten wesentlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Je schutzwürdiger die Stellung derer ist, denen die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt, umso mehr kann an Rücksichtnahme verlangt werden. Hierbei kommt es auf die Abwägung im Einzelfall an.

Allerdings braucht derjenige, der ein Vorhaben in sonst zulässiger Weise plant, seine eigenen berechtigten Interessen nicht zurückzustellen, um gleichwertige fremde Interessen zu schonen (vgl. VG Münster, Urteil vom 12. Juli 2013-1 K 1296/13-,juris Rn.49).

Das Rücksichtnahmegebot ist mit Blick auf die gesetzlichen Wertungen in §§ 81 und 82 SchulG jedenfalls dann verletzt, wenn der Bestand einer Schule eines anderen Schulträgers gefährdet ist.

Nicht auszuschließen ist es aber auch, dass schulorganisatorische Maßnahmen unterhalb der Schwelle der Bestandsgefährdung (z.B. Verlust von Attraktivität und Leistungsfähigkeit) Belange des Schulträgers in einem relevanten Maß beeinträchtigen. Vgl. VG Köln, Urteil vom 09.12.2009-10 K 295/09, OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2009-19 B484/09-,juris RN 27.

Ob dies in Bezug auf die Schulträgerin Stadt Halle und ihre Gesamtschule in Verbindung mit eine Zügigkeitsanhebung der Realschule Steinhagen der Fall sein könnte, muss aber belastbar im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ggf. unter Zuhilfenahme der Anhörung der Stadt Halle ermittelt werden und in überzeugendem Umfang prognostiziert werden. Zudem muss eine relevante Konkurrenzsituation mit der Realschule angenommen werden.

Auch hierzu gibt bereits entsprechende Urteile.

Den benachbarten Schulträgern muss formal die Möglichkeit geboten werden, sich zu der geplanten Vierzügigkeit zu äußern. Im Rahmen dieser Anhörung müsste dann vom jeweiligen Schulträger eine potenzielle Gefährdung der eigenen Schulen dargelegt und belegt werden. Die Stadt Bielefeld und die Stadt Halle sind jeweils mit Schreiben vom 09.12.2022 im Rahmen der erforderlichen Schulträgerabstimmung ausführlich über das angestrebte Verfahren zur Anhebung um einen Zug auf vier Züge im Rahmen der Feststellung eines überörtlichen Interesses an der Steinhagener Realschule informiert und mit Blick auf die jeweilige Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Steinhagen sowie der Stadt Bielefeld und der Stadt Halle um Stellungnahme gebeten worden.

Seitens der Stadt Bielefeld liegt bereits eine Stellungnahme vor, in dem keine Bedenken gegen die dauerhafte Anhebung der Zügigkeit erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich aus den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung sowie der rechtlichen Würdigung des Gutachtens hinreichend die

Wahrscheinlichkeit einer Genehmigungsfähigkeit für die Zügigkeitsanhebung auf der Grundlage eines bestehenden überörtlichen Bedürfnisses herleiten.

 

Es wird daher vorgeschlagen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.


von Frank Kahrau 11. April 2025
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir wünschen Ihnen und euch erholsame Osterferien und frohe Ostern. Der Unterricht beginnt wieder am 28. April um 7:50 Uhr ; -) Mit herzlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau
von Frank Kahrau 3. April 2025
Informationen zu den Zentralen Prüfungen Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der Klassen 10, in diesem Jahr finden die Zentralen Prüfungen für die 10. Klassen an folgenden Tagen statt. Deutsch: Dienstag, 27. Mai 2025 Englisch: Dienstag, 3. Juni 2025 Mathematik: Donnerstag, 5. Juni 2025 Am 2.4.2025 haben wir die Schülerinnen und Schüler in einer Jahrgangsveranstaltung über die Abläufe und die Organisation der Zentralen Prüfung 2025 informiert. Wir möchten euch, liebe Schülerinnen und Schüler und Ihnen, liebe Eltern zur Transparenz auf diesem Wege einige allgemeine Informationen geben: Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Um einen pünktlichen und ruhigen Start zu gewähr-leisten, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler bis spätestens 8:40 Uhr in den Prüfungsräumen einfinden. Die Auskunft über die Prüfungsräume erteilt die Klassenleitung. Im Anschluss an die Prüfungen findet Unterricht nach Plan statt. Sollte Ihr Kind am Tag der Zentralen Prüfungen krankheitsbedingt fehlen (dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden), benachrichtigen Sie morgens bitte bis 8:00 Uhr das Sekretariat. Alle organisatorischen Informationen zum Nachschreibtermin erteilt die jeweilige Klassenleitung. Die Dauer der Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA Realschule) beträgt: Deutsch: 170 Minuten Englisch: 140 Minuten Mathematik: 130 Minuten Die Dauer der Prüfungen für den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA, vormals HSA 10) beträgt: Deutsch: 145 Minuten Englisch: 100 Minuten Mathematik: 100 Minuten Für alle Fächer sind zwei Prüfungsteile vorgesehen: Im ersten, kürzeren Teil werden im Fach Deutsch und Mathematik Basiskompetenzen sowie im Fach Englisch das Hörverstehen überprüft. Im zweiten, umfangreicheren Teil werden Aufgaben gestellt, die Kompetenzen aus dem Doppeljahrgang 9/10 voraussetzen. Es können aber auch Kompetenzen erforderlich sein, die den Kernlehrplänen früherer Jahrgangsstufen zugeordnet sind. Die Aufgabenarten und Anforderungen orientieren sich an den Kernlehrplänen. Erlaubte Hilfsmittel bei den Prüfungen: Deutsch: Wörterbücher der deutschen Rechtschreibung (werden von der Schule zur Einsicht im Prüfungsraum zur Verfügung gestellt) Englisch: keine Hilfsmittel zulässig Mathematik: 1. Prüfungsteil: Zirkel und Geodreieck (NEU!) 2. Prüfungsteil: Zirkel, Geodreieck, eine von der Schule bereitgestellte Formelsammlung, Taschenrechner Alle Hilfsmittel dürfen keine Kommentierungen, Zusätze oder handschriftliche Notizen enthalten. Die Benutzung oder das Mitführen von Handys, Smartphones, Smart Watches, Laptops, Tablets, MP3-Playern und ähnlichen elektronischen Kommunikationsmitteln oder Geräten zur Speicherung von Daten im Prüfungsraum ist (auch im ausgeschalteten Zustand) nicht gestattet und muss als Täuschungsversuch gewertet werden. Bewertung Die Prüfungsarbeiten werden gemeinsam von der Fachlehrkraft und einer Fachkollegin/einem Fachkollegen (Zweitkorrektur) bewertet. Die Vornote beruht auf den Leistungen seit Beginn des Schuljahres (Jahresnote). Die Vornoten und Prüfungsnoten werden den Schülerinnen und Schülern am Montag, dem 23.06.2025 bekannt gegeben. Die Abschlussnote ergibt sich anteilig je zur Hälfte aus der Vornote und der Prüfungsnote der Zentralen Prüfung. Beim Abweichen der Prüfungsnote von der Vornote gelten folgende Bestimmungen gem. APO-SI §34 sowie §32 Abs. 3: • Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um eine Note voneinander ab, bestimmen die Fachlehrer/Innen und Zweitkorrektoren/Innen die Abschlussnote. Die Fachlehrkraft setzt die Zeugnisnote fest. Diese wird nicht rechnerisch ermittelt, sondern kann die bessere oder die schlechtere Note sein. • Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um zwei Noten voneinander ab, findet auf Wunsch eine mündliche Prüfung statt. Weichen die Vornote und die Prüfungsnote um drei Noten voneinander ab, findet eine verpflichtende mündliche Prüfung statt. In diesen Fällen wird Ihr Kind bei der o.a. Bekanntgabe der Noten durch die Klassenleitung beraten. Die Klassenleitungen haben die Zugangsdaten zu den Zentralen Prüfungsarbeiten der Vorjahre an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Weitere aktuelle Informationen für Schülerinnen, Schüler und Eltern erhalten Sie unter: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/ Mit freundlichen Grüßen aus der Schule Ihre Schulleitung
von Frank Kahrau 2. April 2025
Herzlichen Glückwunsch an Arminia Bielefeld! Als stolze Partnerschule des DSC Arminia Bielefeld freuen wir uns sehr über den Einzug ins DFB-Pokal-Finale in Berlin. Euer Erfolg ist eine wunderbare Bestätigung für harte Arbeit, Teamgeist und Leidenschaft. Wir wünschen euch weiterhin viel Erfolg und drücken die Daumen für das große Pokalendspeil in Berlin! Sportlichen Grüße sendet die Realschule Steinhagen
von Frank Kahrau 2. April 2025
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die Bezirksregierung hat die Gemeinde Steinhagen informiert, dass der Antrag der Gemeinde auf eine dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit vorerst abgelehnt worden ist. Dennoch hat die Bezirksregierung für das Schuljahr 2025/26 eine Mehrklasse genehmigt. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere neuen Schülerinnen, Schüler und deren Familien. Denn das bedeutet, dass wir alle 118 angemeldeten Kinder aufnehmen können. Die Aufnahmebestätigungen werden wir zeitnah an alle Familien per Post verschicken. Save the Date – zwei wichtige Termine für Sie: 1. Dienstag, 27.05. von 14:00 – 17:00 Uhr: Das Fotoshooting für den neuen Schülerausweis in der Alten Mensa der Realschule 2. Donnerstag, 12.06. ab 17:00 Uhr: Der „Kennenlernnachmittag“ – unsere Einschulungsfeier für unsere neuen 5ten Klassen in der Aula der Realschule Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule Silvia Liebich, Michael Pauly und Frank Kahrau
von Fatos Gökdemir 1. April 2025
Vom 16.3. bis zum 24.3.2025 reisten 13 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrkräfte der Realschule Steinhagen nach Brindisi, Italien, um ihre Partnerschule im Rahmen des Erasmus+ Programms zu besuchen. Ziel des Austauschs war es, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und gemeinsam an dem wichtigen Thema Nachhaltigkeit zu arbeiten. Im Mittelpunkt des Projekts stand die Problematik des Plastikmülls in unseren Ozeanen. Die Schülerinnen und Schüler erhielten wertvolle Einblicke in die Arbeit von Meeresschützern und begleiteten die italienische Küstenwache bei ihren Einsätzen. Dabei lernten sie hautnah, wie wichtig der Schutz der Meere und Küsten ist und welche Maßnahmen gegen Umweltverschmutzung ergriffen werden. Neben spannenden Exkursionen und Workshops kam auch der kulturelle Austausch nicht zu kurz. Die Gruppe erkundete die Region, knüpfte neue Freundschaften und konnte die italienische Lebensweise hautnah erleben. Für alle Teilnehmenden war dieser Austausch eine bereichernde Erfahrung, die nicht nur das Umweltbewusstsein stärkte, sondern auch die europäische Zusammenarbeit und den interkulturellen Dialog förderte. Wir freuen uns auf weitere Projekte mit unserer Partnerschule in Brindisi!
von Fatos Gökdemir 1. April 2025
Liebe Eltern, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Betriebe, am 2. Mai 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr laden wir Sie herzlich zur Praktikumsmesse der Realschule Steinhagen ein. Die Messe findet im Foyer unserer Schule statt. Unsere Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen präsentieren ihre Erfahrungen aus dem dreiwöchigen Betriebspraktikum. An ihren Ständen stellen sie verschiedene Berufe sowie die Unternehmen oder Institutionen vor, in denen sie hospitiert haben. Wir freuen uns auf den Austausch zwischen Schülern, Eltern und Betrieben und darauf, gemeinsam berufliche Perspektiven zu erkunden. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und Einblicke in verschiedene Berufsfelder zu gewinnen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Das StuBo-Team der Realschule Steinhagen
27. März 2025
Am 25.03.2025 besuchten wir, also die 8C und die 8d, die Moschee in Halle. Wir wurden gemeinsam mit unseren Klassen-, Religions- und Philolehrern durch verschiedene Räumlichkeiten geführt und über ihren Nutzen aufgeklärt. „Derzeit sieht es hier etwas anders aus. Aufgrund des Ramadans stehen hier überall Tische und Stühle, da abends alle zum Fastenbrechen eingeladen sind,“ erklärt Dr. Sahinöz, der ehrenamtlich Führungen in der Haller Moschee anbietet. „An anderen Monaten werden hier z. B. Geburtstage gefeiert oder gemeinsam Fußball geschaut.“ Der Höhepunkt des Besuches war wahrscheinlich für die meisten von uns der Gebetsraum. Dort lernten wir viel über die verschiedene Symbole und die Orte, von denen der Iman aus predigt. Im Gebetsraum wurde uns auch praktisch gezeigt, wie man das Gebet im Islam verrichtet. Außerdem hat einige von uns überrascht, dass der Islam, das Christentums und das Judentum viele Gemeinsamkeiten haben. Am Ende konnten wir noch Fragen stellen. Kurz vor Schluss kam der Imam auch in den Gebetsraum, da das Mittagsgebet anstand. Es war ein toller Zufall! Dieser Ausflug half uns, andere Kulturen und Religionen kennen zu lernen. Insgesamt wurde es als eine gute und wichtige Erfahrung erachtet und wir dürfen gerne wiederkommen. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns durch die Moschee zu führen, Herr Sahinöz. Verfasst von Ensar, 8c
27. März 2025
22 SchülerInnen des zehnten Jahrgangs meldeten sich an, um die Gedenkstätten zu besichtigen und im Zentrum für Dialog und Gebet mehr über die NS-Zeit zu lernen. „Dieser Ort hatte eine bedrückende Wirkung,“ berichtet ein Schüler. „Meine Smartwatch zeigte einen Puls von 105.“ Und dennoch ist es wichtig, sich diesen Gefühlen zu stellen und nicht gleichgültig zu sein oder gar zu vergessen. Die Historikerin Marta führte die SchülerInnen insgesamt sechs Stunden durch die beiden Lager und zitierte einen der Zeitzeugen, die Auschwitz überlebt haben: „Bitte sagen Sie den Menschen, sie sollen niemals gleichgültig über das werden, was hier passiert ist. Leben Sie dies wie das elfte Gebot.“ Ein straffes Programm liegt hinter der 26-köpfigen Gruppe. Die Besichtigung der Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz I und Auschwitz Birkenau waren nur zwei der eindrucksvollen Punkte, die die SchülerInnen in diesen fünf Tagen erleben durften. Sie sprachen mit einer Zeitzeugin und besuchten Kunstausstellungen von KZ-Häftlingen und Überlebenden. Eine abwechslungsreiche Stadtführung durch das geschichtsträchtige Krakau rundete das Programm ab. Bevor die Gruppe ihre Abfahrt antrat, gab es ein traditionelles Abendessen mit Live-Musik im jüdischen Restaurant.
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