Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
uns erreichte gestern Abend die aktuelle Schulmail.
Danach wird der Unterricht in Abhängigkeit des Inzidenzwertes für alle Schülerinnen und Schüler ab Montag, den 31.05.2021 wieder ganz normal in Präsenz stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule
Frank Kahrau
Hier veröffentlichen wir die wichtigsten Inhalte der aktuellen Schulmail für unsere Schule:
Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht
Ab Montag, den 31. Mai 2021 kehren, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.
Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke
Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich oder im Religionsunterricht.
Auswirkungen auf die Testverfahren
Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.
Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote
Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist.
Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich. Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort.
Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Die Maßnahme ist durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.
Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)
Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.
Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Berufliche Orientierung gemäß KAoA
Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist.
Planung von Abschlussfeiern
Bereits in der letzten SchulMail wurde darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage sind dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt verantwortbar.
Das Schulministerium bittet allerdings um Verständnis, dass die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festgelegt werden können. Das Ministerium wird die Schulen allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.
Mit der Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzunterricht bei Inzidenzen von unter 100 werden noch einmal organisatorische Anpassungen des Schulbetriebs notwendig. Dabei verkenne ich nicht, dass die Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die „Zielgerade“ des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
Realschule Steinhagen
Laukshof 10
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