Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht (Distanzunterrichtsverordnung – DistanzunterrichtsVO – BASS 12-05 Nr. 10).
Der Unterricht in den Schulen soll auch dann im größtmöglichen Umfang erteilt werden, wenn der Präsenzunterricht zeitweilig aufgrund eines epidemischen Infektionsgeschehens oder einer unmittelbar bevorstehenden oder bestehenden Extremwetterlage lokal, regional oder landesweit nicht oder nicht vollständig erteilt werden kann.
Sehr geehrte Eltern,
um den Distanzunterricht in einem der oben genannten Fälle gewährleisten zu können, hat unsere Schulkonferenz am 12. Oktober 2026 den Distanzunterricht-Testlauf für unsere Schule beschlossen.
Sie wurden schon am Anfang des Schuljahres über unseren Testlauf zum Distanzunterricht informiert.
- Der Unterricht findet von 7:50 Uhr bis 13:10 Uhr nach Stundenplan statt.
- Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 5 und 6 können im Notfall von unseren „Falken“ betreut werden und am Distanzunterricht in der Schule teilnehmen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen aus der Realschule
Silvia Liebich, Benjamin Külbel und Frank Kahrau